Fliegerärztliche
Tauglichkeitsuntersuchung

In regelmäßigen Abständen muss sich jeder Pilot einer Tauglichkeitsuntersuchung
bei einem dafür zugelassenen Fliegerarzt unterziehen.

   Leistungen für Privatpiloten:
   Erstuntersuchungen sowie Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen
   (Privatpiloten Klasse 2 / LAPL, Ballonfahrer, Flugbegleitpersonal, Fallschirmspringer)

Hierzu bitte einen eigenen Termin vereinbaren.


Bei Erstanträgen ist eine augenärztliche Untersuchung nötig,
ebenso bei gravierenden Veränderungen der Sehstärke.
Bei Folgeuntersuchungen kann der Sehtest direkt bei uns in der Praxis durchgeführt werden.

 

Seit April 2013 gelten in Deutschland die Regelungen nach EASA-FCL Part MED.

Zur Untersuchung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Personalausweis
Tauglichkeitszeugnis
Fluglizenz (Lizenz-Nr.)
Antrag
Ggf. Ergebnis einer aktuellen Augenärztlichen Untersuchung
Ggf. aktuellen Brillenpass


Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Medicals)

Klasse 2:
Bis zum 39 Lebensjahr - 5 Jahre
Vom 40 bis zum 49 Lebensjahr - 2 Jahre
Ab dem 50 Lebensjahr - 1 Jahr

LAPL
Bis zum 39 Lebensjahr - 5 Jahre
Ab dem 40 Lebensjahr - 2 Jahre

Hier geht es zu den passenden Formularen des Luftfahrtbundesamtes

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